Einbeziehungssatzung "Haggermangfeld"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sigmarszell hat am 18.06.2025 beschlossen für das Gebiet „Haggermangfeld“ nordwestlich der Allgäustraße in Niederstaufen (siehe Lageplan) die Einbeziehungssatzung „Haggermangfeld“ aufzustellen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs 1 BauGB). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 44/1 und 44 (Teilfläche) der Gemarkung Niederstaufen.

 

Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025 die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Planung zu äußern. Die Planungsunterlagen können Sie während des vorstehend genannten Zeitraums hier abrufen oder im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell einsehen.

 

Stellungnahmen können in Schriftform oder zur Niederschrift unter folgenden Adressen abgegeben werden:

E-Mail:                 anja.grath@vg-sigmarszell.de

Anschrift:            Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell, Bauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.3

 

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

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