Aus dem Rathaus und dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zugestimmt, durch die die Gemeinde Hergensweiler für ihre Grundschule eine neu geschaffene landkreisweite IT-Betreuung in Anspruch nehmen kann. Der Landkreis und die Sachaufwandsträger der Schulen bauen eine eigene IT-Abteilung für die Schulen auf, um langfristig die Wartung und den Betrieb der IT in allen Schulen sicherzustellen. Bislang erfolgte die Betreuung der Schul-IT über Lehrkräfte, Personal der Verwaltungsgemeinschaft und Fachfirmen. Aufgrund des hohen Ausstattungsstandards der Grundschule Hergensweiler mit Dokumentenkameras, Beamern sowie 80 IPads (75 für die Schüler und 5 für das Lehrpersonal) sollte der Pflegeaufwand seitens der eigenen Verwaltung minimiert werden.

Der Gemeinderat beschloss die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Damit verbunden ist eine Änderung der Fälligkeiten bei der Niederschlagswassergebühr. Derzeit richtet sich die Fälligkeit der Niederschlagswassergebühr nach der Fälligkeit der Schmutzwassergebühr und entspricht jeweils dem Quartalsende. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für die Kasse in der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell ist die Niederschlagswassergebühr ab dem Jahr 2023 jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. An den Fälligkeiten der Schmutzwassergebühr ändert sich nichts (auch künftig zum Quartalsende). Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr erfolgt künftig durch Mehrjahresbescheide, d. h. Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid, der gilt, bis er aufgehoben oder abgeändert wird.

Bislang gab es keine schriftliche Festlegung der Nutzungsbedingungen der Mittagsbetreuung. Nun hat der Gemeinderat die in diesem Amtsblatt bekanntgemachte Benutzungsordnung beschlossen. Änderungen an den Entgelten für den Besuch der Mittags- und Nachmittagsbetreuung ergeben sich nicht.

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das baurechtliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage. Geplant sind Aufstockung und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in Oberholz.

Der TSV Hergensweiler spendete der Gemeinde für Zwecke der Mittagsbetreuung, der Ferienaktion und des Kinderflohmarktes 322,50 €. Der Gemeinderat nahm die Spende in der Sitzung am 20.10.2022 an.

Der TSV Hergensweiler beantragte einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.250,00 € (50% der voraussichtlichen Kosten für die Pflege und die Erhaltung des Sportgeländes). Die Überweisung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

Der Gemeinderat beschloss, der Weißnarrenzunft Hergensweiler einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Einbau einer neuen Küche zu gewähren.

Für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung ist der Förderbescheid der Regierung von Schwaben für das laufende Schuljahr über 21.323,00 € eingegangen.

Nach Kenntnis der Gemeinde wurden entlang der Bahnlinie bei den Begrünungsmaßnahmen der Deutschen Bahn Pflanzen des „Rundblättrigen Baumwürgers“ (Celastrus orbiculatus) gepflanzt. Diese Pflanze gilt seit diesem Jahr EU-weit als invasiv; aus diesem Grund sind Einfuhr und Ausbringen durch EU-Verordnung 2022/1203 der Europäischen Kommission grundsätzlich verboten. Zum Schutz der Züchter gilt jedoch ein Übergangszeitraum von vier Jahren. Wir haben die Deutsche Bahn auf das bestehende grundsätzliche Verbot hingewiesen. Wegen der Übergangsfrist wird die DB die Pflanzen nicht vollständig ersetzen, hat jedoch zugesichert, dass Ausfälle durch zugelassene und nicht invasive Arten ersetzt werden.

 

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